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AGB

(1) Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Termin der ein-gebuchten Nutzung (Tag, Beginn und Ende der Mietdauer) einzuhalten. Ein verspäteter Mietbeginn, der nicht der Sphäre des Vermieters zuzurechnen ist, wird in der Gesamthöhe berechnet. Es besteht keinerlei Anspruch auf eine über die vereinbarte Zeit hinausgehende Beanspruchung des Co-Working-Spaces bzw. des Fotostudios. Eine über die vereinbarte Zeit hinausgehende weitere Nutzung des Mietgegenstandes (Co-Working-Spaces oder Fotostudio) ist ausnahmslos schriftlich zu vereinbaren. Eine Stornierung des gemieteten Arbeitsplatzes bzw. Fotostudios bis 7 Tage vor dem Mietbeginn bleibt kostenlos, bis zu 3 Tage vor Mietbeginn werden dem Mieter 50% in Rechnung gestellt und bei kurzfristigerer Stornierung der gesamte Mietzins. Gleichgestellt mit der Stornierung wird auch die Verschiebung des Mietzeitraums.

 

2) Der Mieter mietet den Arbeitsplatz zu Zwecken der Arbeitsverrichtung bzw. das Fotostudio, um dort im Bereich Fotografie/ Film zu arbeiten. Jegliche zweckentfremdete Nutzung des Arbeitsplatzes bzw. des Fotostudios berechtigt den Vermieter – unbeschadet eines Unterlassungsanspruches – zur sofortigen Auflösung des Nutzungsvertrages.

 

3) Der Mieter ist verpflichtet, den Arbeitsplatz bzw. das Foto-studio pfleglich und schonend zu behandeln. Der Mietgegenstand ist in jenem Zustand an den Vermieter zurückzugeben, wie dieser vorgefunden wurde (sauber, aufgeräumt und für den nächsten Mieter nutzbar). Der Mieter hat eine etwaige Beschädigung des Arbeitsplatzes bzw. des Fotostudios/des Equipments bei sonstigem Schadensersatz dem Vermieter unmittelbar anzuzeigen.

 

4) Der Mieter ist verpflichtet, auf die sonstigen Nutzungsberechtigten im Co-Working-Spaces bzw. im Fotostudio Rücksicht zu nehmen; dies insbesondere in Bezug auf die Lautstärke und im Umgang mit den sonstigen Nutzern. Für die Besprechung etwaiger Projekte steht den Nutzern (je nach Verfügbarkeit) ein Besprechungsraum zur Verfügung.

 

5) Die Adresse des Co-Working-Spaces, BRX/74 Studio, Brixentaler Straße 74, 6300 Wörgl, darf durch den Mieter nicht als Postadresse angegeben werden; sollte diese Adresse trotz Untersagung als Geschäftsadresse angegeben werden, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für die Postein- und zugänge.

 

6) Im Co-Working-Spaces befindet sich eine Internetverbindung, die als WLAN (WIFI) Verbindung eingerichtet ist und im vollen Umfang vom Mieter mitbenutzt werden kann. Die Nutzung zu illegalen Zwecken ist dem Mieter untersagt und berechtigt den Vermieter – unbeschadet eines Unterlassungsanspruches – zur sofortigen Auflösung des Nutzungsvertrages.

 

7) Im vom Vermieter bereitgestellten Co-Working-Space befindet sich eine Küche, die vom Mieter mitbenutzt werden kann. Sollte die Küche mitbenützt werden, ist der Essbereich, das verwendete Geschirr und Besteck gereinigt und aufgeräumt zurückzulassen. Weiters befindet sich ein Kühlschrank in der Küche, in dem mitgebrachte Speisen und Getränke gekühlt werden können.

 

8) Das Rauchen innerhalb der Räumlichkeiten ist untersagt; vor dem Haupteingang befindet sich ein Aschenbecher, an dem geraucht werden kann.

 

9) Das Fotostudio wird in sauberem Zustand an den Mieter vermietet und übergeben. Der Mieter soll das mitvermietete Equipment auf Vollständigkeit (gemäß im Anhang mitübergebenen Protokoll) prüfen. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand an den Vermieter wieder zurückgegeben werden. Aufräum- und Reinigungsarbeiten des Studios und des mitvermieteten Equipments sind noch während der Mietdauer durchzuführen. Wird bei Beendigung des Mietverhältnisses die Rückgabe verzögert, so haftet der Mieter dem Vermieter für alle damit zusammenhängenden Schäden einschließlich des entgangenen Gewinnes (etwa durch eine zwischenzeitlich mögliche anderweitige Vermietung).

 

10) Der Mieter haftet für die übermäßige Abnützung des mitvermieteten Equipments ebenso wie für die sonstige Beschädigung des Equipments aus dem Verschulden des Mieters bzw. dem Verschul-den von ihm zuzurechnender Personen (Gehilfen, Mitarbeiter, etc.).

 

11) Die Entfernung jeglichen Equipments aus dem Fotostudio bzw. aus den Räumlichkeiten des Co-Working-Spaces ist ausnahmslos verboten, sollte dies nicht ausdrücklich vom Vermieter durch schriftliche Einwilligung gestattet sein.

 

12) Ersetzt der Mieter einen von einem Dritten verursachten Schaden, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter allfällige Schadenersatzansprüche gegen den Dritten abzutreten.

 

13) Die Nutzung von Materialien oder Hilfsmittel im Fotostudio, die ein erhöhtes Risiko der Beschädigung oder Verunreinigung des Fotostudios (bzw. Co-Working-Spaces) oder eine Gefährdung von Menschen verursachen könnte (so insbesondere entzündliche Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasseraufnahmen oder Explosionsaufnahmen) sind ausnahmslos untersagt.

 

14) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind auf Dritte nicht übertragbar, außer der Vermieter willigt in die Übertragung in Schriftform ein; sollte dies der Fall sein, haften der Mieter und der Dritte solidarisch.

 

15) Die Mieter sind ausnahmslos selbst dafür verantwortlich, dass vertrauliche Informationen für die sonstigen Nutzer des Co Working-Spaces unzugänglich aufbewahrt werden. Die Benutzung von Daten oder EDV-Geräten anderer Nutzer ist ausnahmslos untersagt. Dies gilt auch für sämtliche physische Unterlagen (Ordner, Aktenmappen, etc.). Sollte einem Mieter trotzdem vertrauliche Informationen ohne sein Zutun zukommen, verpflichtet er sich zum vertraulichen Umgang mit diesen Informationen und vorsorglich auch zur Verschwiegenheit. Sollten trotz der Verpflichtung, vertrauliche Informationen unzugänglich aufzubewahren bzw. dem Verbot, fremde Daten einzusehen, eine Vertraulichkeitsverletzung jedweder Form vorkommen, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung dafür und erklärt der Mieter den Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

16) Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die von den Mietern eingebrachten Gegenstände, Equipment, Daten oder sonstige Gegenstände.

 

17) Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters aufgrund von höherer Gewalt ist ausgeschlossen und hat sowohl der Mieter als auch der Vermieter im Falle der höheren Gewalt die jeweiligen Schäden selbst zu tragen.

 

18) Auf alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist am Sitz des Vermieters (6300 Wörgl, Brixentalerstraße 74), also das Bezirksgericht Kufstein. Nach seiner Wahl kann für Streitigkeiten aus diesem Vertrag auch das Bezirksgericht Rattenberg angerufen werden.

 

19) Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Mietvertrag sind ausschließlich in schriftlicher Form zu schließen.

 

20) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages nicht rechtswirksam oder ganz oder teilweise ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Die Vertragsteile verpflichten sich, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der beabsichtigten Regelung am nächsten kommen. Dasselbe gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke hervortritt.

Wörgl, den 01.04.2021, Ing. Johannes Scheffold - Coworking Wörgl

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